Das südost Zentrum ist seit 2005 anerkannte Träger für die Durchführung von Deutsch–Integrationskursen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bamf) gefördert werden.
Mit dem am 01. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zuwanderinnen und Zuwanderer (Ausländer, Spätaussiedler, Unionsbürger) einheitlich gesetzlich geregelt. Kernstück der Anstrengungen zur Förderung der Integration bilden seitdem die Integrationskurse. Sie stellen ein Grundangebot zur Integration für rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebende Ausländer dar.
Ziel der Integrationskurse ist es, Zugewanderte mit den Lebensverhältnissen in Deutschland so weit vertraut zu machen, dass sie ohne Hilfe und Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig handeln können. Der Integrationskurs umfasst daher einen 600–stündigen Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender deutscher Sprachkenntnisse, der bei Bedarf auf 900 Stunden verlängert werden kann und der den Teilnehmenden schließlich ermöglicht, ihre tatsächliche Sprachkompetenz entsprechend dem Niveau "Deutsch–Test für Zuwanderer (A2–B1)" (dtz) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ger) nachzuweisen.
Er umfasst außerdem einen 45–stündigen Orientierungskurs, in dem Grundkenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands vermittelt werden.
Gegenwärtig gibt es im südost Zentrum zwei spezielle Sprachkurse:
.: einen Alphabetisierungskurs, dienstags und donnerstags, 10:00–12:30 Uhr,
der von Ellen Holdorff geleitet wird, und
.: einen Frauenkurs, dienstags und donnerstags, 14:00 – 16:30 Uhr,
für den Evelyn Bloeser verantwortlich ist.
In beiden Kursen sind gegenwärtig noch Plätze frei.
Ab Montag, dem 4.Mai 2009, 9:00 Uhr, wird im südost–Zentrum ein neuer allgemeiner Integrationskurs eröffnet.
In diesem Kurs unterrichten Antje Ansorge und Hartmut Schmidthals. Anmeldungen ab sofort!
Für nähere Informationen klicken Sie auf unseren aktuellen Flyer![]()
Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs haben alle Ausländerinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis haben.
Für Sozialhilfe– und Arbeitslosengeld II – Empfänger sind die Kurse kostenfrei.
Zu einer Anmeldung sind der Pass und die Bescheinigungen über sgb II (Arbeitslosengeld II) oder sgb XII (Sozialhilfe) mitzubringen.
Kontakt:
Antje Ansorge, Hartmut Schmidthals, Hatice Wolf (Büro: 253 77 99 12)